Beglaubigte Übersetzungen

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Beglaubigte Übersetzungen

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem Übersetzer angefertigt oder beglaubigt wird, der für diese Zwecke und für die gegebene Sprache vom Bezirks- oder Stadtgericht dazu ernannt worden ist.

Am häufigsten werden so persönliche Dokumente übersetzt, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Zeugnisse, ferner Handelsregister- oder Strafregisterauszüge (Führungszeugnisse), Verträge, Diplome, ärztliche Bescheinigungen usw.

Der übersetzte Text wird an das Original angeheftet und mit einer Übersetzerklausel mit Rundstempel versehen, die fester Bestandteil der Übersetzung ist. Wenn Sie die Originalurkunde behalten möchten, müssen Sie für die Übersetzung eine beglaubigte Kopie des Dokuments anfertigen lassen (die gibt es beim Notar oder bei Czechpoint).

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